Wohngemeinschaft

„Ambulant betreute Wohngemeinschaften befinden sich nicht mehr in der Erprobungsphase und können als qualitätvolle und zukunftsfähige Alternative zu vollstationären Pflegeeinrichungen gesehen werden.“

Bernd Nommensen, 2016 –

Das Konzept der ambulant betreuten Wohngemeinschaft am Markt richtet sich an Senioren mit unterschiedlich ausgeprägtem Grad der Pflegebedürftigkeit und eher somatischen Erkrankungen sowie an demenzerkrankte und psychisch veränderte Senioren, die eine feste, kleinräumige Struktur mit Aufgaben und Beschäftigung brauchen. Die Wohngemeinschaft ist für Senioren geeignet, die nicht mehr alleine leben möchten oder können und die einer 24-stündigen Betreuung bedürfen.

Wie in jeder Wohngemeinschaft mietet jede Person ein persönliches Zimmer, welches darüber hinaus mit einem Badezimmer ausgestattet ist. Alle Räumlichkeiten der zwölf Wohnungen sind barrierefrei. Die Selbstbestimmung der Mieter gilt als oberstes Gebot, somit haben Sie in dieser Wohngemeinschaft das Hausrecht und die Schlüsselgewalt. Alle privaten Zimmer werden ausschließlich durch die Mieter möbliert. Zudem stehen den Mietern gemeinsam ein Wohnraum sowie eine Küche zur Verfügung, die an eine Terrasse anschließt. Lediglich der Gemeinschaftsraum (Wohnraum) wird durch die SuB strukturell vorgegeben.

Eine vertraute Wohnsituation in Verbindung mit geschlossenem Sozialraum als örtlicher Lebensmittelpunkt nimmt maßgeblichen Einfluss auf die Erhaltung und Förderung vorhandener Sozialkontakte. Da die betreute Wohngemeinschaft sich im Ortskern Wesselburens befindet, kann ein Quartierbezug hergestellt werden. Das heißt, dass das Wohn- und Dienstleistungszentrum und somit auch die Wohngemeinschaft, im vertrauten Wohnumfeld angegliedert ist. Einkaufsmöglichkeiten – besonders auch für den täglichen Bedarf wie z. B. Bäcker und Supermarkt – und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs sind zu Fuß erreichbar. Für den Bedarfsfall stehen in nächster Nähe sonstige Einrichtungen wie Apotheke, Ärzte, Bank, Post und Drogerie zur Verfügung.

Zur Vertretung der Interessen der Mieter der Wohngemeinschaft und zur Koordinierung der Haushaltsführung organisieren sich die Mieter der Wohngemeinschaft in einer Auftraggebergesellschaft. Die organisatorische Regelung erfolgt über einen Vertrag. Im Rahmen einer Auftraggebergesellschaft wird gemeinsam entschieden, wer die gewünschten Leistungen der Betreuung in der Wohngemeinschaft tätigt. Das heißt: Die Mieter oder deren Vertreter beauftragen möglichst einen gemeinsamen Dienstleister, der für die Betreuungsleistungen zuständig ist. Die Beauftragung der individuellen Pflegeleistungen bleibt hiervon unberührt. Für jeden Mieter besteht die Wahlfreiheit hinsichtlich des, für die persönlichen Pflegeverrichtungen präferierten, Pflegedienstes. Grundsätzlich können verschiedene Dienstleister für Betreuung und Pflege eingesetzt werden. Aufgrund der zentralen Bedeutung der Beziehungsgestaltung im Alltag ist der kontinuierliche Einsatz von gleichen Personen von großer Bedeutung. Denn den Alltagsbegleitern und den Pflegenden kommt eine zentrale Aufgabe zu, weite Teile des Tages als soziale Bezugspersonen zur Verfügung zu stehen. Die Auftraggebergesellschaft übernimmt zudem die finanzielle Verantwortung und bestimmt, wofür und wieviel Geld ausgegeben wird. Ebenfalls wird über diese Gesellschaft das Haushaltskonto überwacht und verwaltet. In regelmäßig stattfindenden Treffen werden Themen des Zusammenlebens gemeinsam besprochen und durch einen Moderator bzw. Multiplikator – zum Beispiel durch eine Teamleitung – begleitet.

Eine 24-stündige Betreuung durch die übliche Organisation eines Pflegedienstes im Rahmen ihrer Tourenplanung kann in der Regel nicht gewährleistet werden. Daher wird das Alltagsleben in der Wohngemeinschaft durch Präsenzpersonen – auch benannt als „Alltagsbegleiter“ – niedrigschwellig unterstützt und begleitet. In der Nacht steht ebenfalls eine Alltagsbegleitung zur Seite. Diese Präsenz orientiert sich an den Gegebenheiten bzw. dem tatsächlichen Bedarf der Mieter. Die Nachtbetreuung gestaltet sich wie die Tagesbetreuung: Bedarfsorientiert, spontan und flexibel. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit zusätzliches Personal beim ambulanten Dienst einzufordern.

 

Um eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche ambulante Alltagsbetreuung zu gewährleisten, wird ergänzend zu den pflegerischen, behandlungspflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungserbringern 24 Stunden täglich eine Präsenzkraft in der Wohngemeinschaft sein, die die interne Betreuung gemeinsam mit den Mietern abstimmt und übernimmt. Hinzu kommt stundenweise eine qualifizierte Pflegefachperson für eine bedarfsgerechte Unterstützung und ggf. Koordination der Pflege- und Betreuungsleistungen.

Die Mieter werden entsprechend ihrer Gewohnheiten, Wünsche und Fähigkeiten in das Alltagsleben eingebunden. Täglich neu wird die Organisation und Gestaltung im Tagesablauf dem Befinden und den Vorschlägen mit den Mietern angepasst. Ein starres Muster der Tagesgestaltung im Alltag entfällt. Die Tagesgestaltung ist flexibel und geregelt zugleich – wie in einer Familie. Unter Alltag verstehen wir gewohnte, routinemäßige Abläufe im Tages- und Wochenrhythmus, die von Arbeit, Freizeit und Schlaf geprägt sind. Hier gilt es eine Balance zwischen individuellen und gemeinschaftlichen Bedürfnissen und Gewohnheiten im Alltagsleben herzustellen. Es ist durchaus denkbar, dass das Frühstücken getrennt und Mittag- und Abendessen gemeinsam eingenommen werden. 

Auch die Zeiten im Bett können flexibel und spontan gestaltet werden. Alltagsaktivitäten – z.B. hauswirtschaftliche Tätigkeiten – können sich ebenfalls spontan, rasch verändern. Auch wenn im Laufe von chronischen oder akuten Erkrankungen der Hilfe- und/oder Pflegebedarf zunimmt, soll der notwendige Unterstützungsbedarf – durch Pflegetätigkeiten – nicht im Vordergrund stehen. Hier gilt auch das Verfahren, der Umgang mit Privatheit wie in der häuslichen Versorgung. Die Präsenz von Pflegekräften und Hauswirtschaftskräften orientiert sich an dem individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf der jeweiligen Mieter.

Eine ehrenamtliche Einbindung durch Angehörige und interessierte Bürger in das Alltagsgeschehen ist gewünscht und wird gefördert. Im Rahmen von Informationsveranstaltungen, Angehörigengespräche etc. werden potenzielle ehrenamtliche Unterstützer angesprochen. Auch hier gilt Kontinuität als wichtiges Gebot. Pflegeleistungen sind unabdingbar bei der Versorgung von Menschen mit pflegerischem Hilfebedarf. Sie stehen jedoch nicht im Mittelpunkt dieser Wohngemeinschaft, sondern sollen sich in das individuelle alltägliche Treiben einfügen. Hier gilt das Prinzip der häuslichen Versorgung: Ambulante Pflege als familienergänzende Leistung. Die Erbringung der Pflege – aber auch der Betreuungsleistungen – orientieren sich am tatsächlichen Bedarf jedes einzelnen Mieters und wird rund um die Uhr sichergestellt. Für die Erbringung der vereinbarten Leistungen liegt die Verantwortung beim Pflegedienst, bzw. beim Betreuungsdienstleister. Wie in der häuslichen Versorgung wird zur Erbringung von Pflege- und Hauswirtschaftsleistungen ein Pflegevertrag mit einem externen Pflegedienst und für die Betreuungsdienstleistungen (Betreuungspauschale) ein Betreuungsvertrag mit einem Betreuungsdienstleister vereinbart.

Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung oder am besten Sie kommen bei uns vorbei und besichtigen unser Haus. Wir beraten Sie gerne.